Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist gut. Das Grundgesetz ist gut. Eine Überbewertung sollte trotzdem nicht stattfinden.
Seit Tagen geht die durch meine Timeline. Gestern kurzrantete ich dazu unterkomplex (und löschte ihn deshalb später wieder), heute ausführlich.
Schon interessant der Rückgriff auf Gesetze als letzte moralische Instanz.— OA (@oasenrasen) March 12, 2014
Die Forderung, dass die Piraten sich auf die FDGO besinnen sollen, ist quatsch. “Wir” sind die Grundrechtspartei. Mehr FDGO geht nicht. Es ist sogar wichtig, davon einen gewissen Abstand zu waren, denn eine Überbewertung führt dahin, was die FDGO selbst verhindern soll: den Totalitarismus.
Totalitarismus ist der Zustand den eine Gesellschaft einnimmt, wenn alles Handeln der gesamten Gesellschaft sich einer “totalen” Ordnung unterwirft.
Um Totalitarismus zu verhindern, ist es wichtig, einer Gesellschaft Rückzugsräume zu lassen. Um Totalitarismus zu verhindern ist es wichtig, dass Menschen sich ins Private zurückziehen können und auch anonymes handeln muss möglich sein. Das ist der Grund, warum wir uns gegen Totalüberwachung wehren. Totalüberwachung (wie z.B. die Vorratsdatenspeicherung) sorgt dafür, dass eine Gesellschaft ihre Rückzugsräume verliert und eine Ordnung sich “totaler” auf die Gesellschaft auswirkt. Dies gilt es im Sinne der Demokratie zu verhindern.
Wer auf einer einzelnen Rechtsordnung (wie der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung) einen gesamten Staat begründet, wird einen totalitären Staat begründen.
Das Rechtssystem im Rechtsstaat ist ein gemeinschaftlich ausgehandeltes System und gilt mittels Verfassung (Grundgesetz) für alle Menschen, also auch für die, die konkrete Rechtsnormen ablehnen.
Moral ist die innere Freiheit eines Menschen. Moralische und rechtliche Gesetze können unterschiedliche Handlungen schlussfolgern. “Im Zweifel für die Freiheit” und “Im Zweifel für die Pluralität der Meinungen” bedeutet, dass die moralische Handlung im Zweifel richtig ist und über der Handlung der Rechtsnorm steht.
Etwas polemisch, aber sehr schön hat dies @jselzer auf der Sigint 2012 ausgeführt (ab 22:08):
Es geht nicht um das Gesetz, sondern um die Gedanken, die ins Gesetz einst eingeflossen sind. Es ist in Ordnung, sich im Zweifel darauf zurück zu ziehen, aber die Welt verändert sich und Gesetze müssen anpassungsfähig bleiben. Wenn kein Zweifel besteht, sondern ein ernsthaftes Problem, ist es wichtig, sich nicht der Gesetzestreue zu unterwerfen, sondern das moralisch Gute zu tun.
Kommentare
von: Gero
Stimmt, my bad. Ich hab’s raus genommen.
Worauf ich eig hinaus wollte, ist das der FDGO eine Regelung fehlt, die eigene Perversion zu unterbinden - was in Widerstand gegen die FDGO enden muss. Es lässt sich verargumentieren, dass das Beseitigen natürlich auch in der Perversion besteht (wie gerade Geheimdienste derartige Persionen sind), aber das derailt den Punkt und führt selbst zur Überbewertung.
von: Stefan
Das Widerstandsrecht gilt ja gerade nur dann, wenn die FDGO beseitigt werden soll. Wo du gerade reklamierst, Begriffe richtig zu gebrauchen. #justsaying
von: lawgunsandfreedom
Den 20/4 kann man in der Pfeife rauchen. Warum, das habe ich hier gebloggt (2. Hälfte des Textes): http://lawgunsandfreedom.wordpress.com/2013/09/13/gewaltmonopol-und-die-paragraphen-32-35-stgb/
von: lawgunsandfreedom
Nix gegen das Grundgesetz und die FDGO (im Gegenteil), aber wie wäre es mal mit einer echten Verfassung, in der man die inhärenten und teilweise historisch gewachsenen Fehler ausbügeln und weglassen könnte?