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Liste: Straftaten im Internet

- in: society tech

Heute gab es mal wieder eine VDS-Diskussion auf Twitter. Alle waren sich einig, die Vorratsdatenspeicherung ist doof. Bei der Definition, wo die Vorratsdatenpeicherung anfängt und wo sie aufhöhrt, war man sich dann schon nicht mehr so einig.

Seit Jahren wird Alvar Freude immer wieder ins Kreuzfeuer genommen, da er laut Kritikermeinung die “IP-VDS” fordere. (An dieser Stelle der wichtige Hinweis, dass Alvar nicht “umgefallen” sei. Er fordert die IP-Speicherung, seit dem ich ihn kenne!)

In der heutigen Diskussion ging es mal wieder um genau diese IP-Speicherung. Ob man sie braucht, oder nicht. Ob sie gut ist, oder nicht. Ich bin ein Gegner der Vorratsdatenspeicherung, einschließlich der IP-Speicherung - allerdings gibt es selbstverständlich auch gute Argumente für die systematische Speicherung von IPs.

Ich hoffe, ich tue Alvar nicht unrecht, wenn ich ihn zusammenfasse mit: “IP-Adresse sollen gespeichert werden für die Strafverfolgung - also für all das, was juristisch die “Straftat” erfüllt”. Die Twitterdiskussion kann man nachlesen. Ich finde es richtig, dass Straftaten verfolgt werden. Und ich frage mich, was an Straftaten im Internet geschehen können und möchte sie daher hier mal sammeln.

Ich bin kein Jurist und werde mit Sicherheit eine ganze Reihe vergessen. Daher bitte ich weitere Straftaten im Internet in den Kommentaren zu posten, damit ich diese hier updaten kann. Mit der Liste kann man vielleicht verdeutlichen, um was es eigentlich geht. Was für Hürden es braucht, um an die Daten heranzukommen, wenn die IP-Speicherung (wieder) aktiv ist, aber auch, wofür sie gut sein kann.

Mir fällt spontan ein mit Update (2.):

Update: Hier fehlt ein ganz essentieller Punkt, auf den mich fasel aufmerksam gemacht hat (und ich vorher vollkommen verdrengt), denn es fallen hier natürlich auch alle Morde, Vergewaltigungen, Raubmorde, schwerer Diebstahl … rein, die irgendwie mit über das Internet geplant wurden - oder wie im Mord, wo der Täter das Opfer im Internet kennengelernt hat. Da wäre die gespeicherte IP-Adresse natürlich auch seeeehr hilfreich, wenngleich wohl kaum das einzige Spur. Sollte dies doch so sein, so wäre eben diese Spur mit der IP-Adresse verloren gegangen. Das ist sehr wohl ein gutes Argument für Alvars Standpunkt, wenngleich die Frage bleibt, ob damit der “Generalverdacht” im Verhältnis steht. (Und Alvar argumentiert weiter mit der geringen Eingriffstiefe der IP-Speicherung im Vergleich zur Handyortung.)

(Sollte ich Alvar noch immer sinnentstellend zitiert haben, bitte ich ihn, doch selbst was zu bloggen, dass ich dann selbstverständlich verlinken werde ;-) ) Alvar hat selbstverständlich häufiger dazu gebloggt - daher verweise ich einfach auf sein Blog als solches, da sind mehrere Artikel dazu.

Kommentare

von: Alvar Freude

Vorneweg: Es gibt kein „Diebstahl geistigen Eigentums“. Diebstahl ist das Wegnehmen eines Gegenstandes. Das was Du meinst ist eine Urheberrechtsverletzung, kein Diebstahl oder „Klauen“ oder ähnliches!

Ansonsten und abgesehen davon, dass man jegliche Art der Kommunikation übers Internet durchführen kann, und man darüber natürlich auch Straftaten verabredet, kommuniziert, vorbereitet und sonstwas werden können, fehlt noch einiges: z.B. Kreditkartenbetrug. Also mit kopierter Kreditkartennummer einkaufen, solche Nummern anbieten bzw. damit handeln usw.

Diverse Äußerungsdelikte: Beleidigung und Verleumdung hast Du schon angesprochen; üble Nachrede gehört auch dazu. Und das folgende ist gar nicht mal so selten: es gibt Leute, über die systematisch „ich bin ne geile Sau, ruf mich an unter ……“ in diversen Foren geschrieben wird, mit Name, Anschrift, Telefonnummer. Typischer Fall von: hier gibt es ausschließlich die IP-Adresse, und das ganze fällt evtl. erst Tage oder Wochen später auf. Habe selbst schon entsprechende Fälle gehabt, wo in von mir angebotenen Diensten entsprechendes über unbeteiligte Dritte geschrieben wurde. Und glaub’ mir: das ist für die Betroffenen alles andere als schön. Im großen gab es das bei I-Share-Gossip, aber das ist ein ganz anderer Fall und hat auch mit der Diskussion nix zu tun.

Stalking fällt auch unter diese Rubrik.

Unter Äußerungsdelikte fällt auch diverser Nazikram, angefangen vom „Heil-Hitler“-Ruf bis hin zu allem was man sich vorstellen kann.

Aber auch Mordaufruf. Oder angekündigter Selbstmord. Hatte ich auch beides schon (wobei der Mordaufruf nicht wirklich ernst zu nehmen war).

„Hacker-Angriffe“, also der Versuch des unerlaubten Eindringens in ein fremde Systeme gehört auch dazu. In diversesten Varianten. z.B. fremde Mailaccounts “hacken”. Hatte auch schon einen entsprechenden Fall: Täter konnte nicht ermittelt werden, weil schon 5 Stunden nach Tat die IP weg war (hatte Nachts um 4 Uhr jemandem im NOC es Access-Providers erreicht).

DDoS-Angriffe gibt es auch noch, inkl. Erpressung und Co. Bombendrohungen.

Und so weiter und so fort. Nicht alles ist ernst gemeint und passend für das Thema, über das wir diskutieren, aber natürlich gilt: Überall fallen IP-Adressen an; mehr oder minder. In vielen Situationen können sie genutzt werden.

Tatsächlich bin ich der Ansicht, dass nicht alles was irgendwie hilfreich sein mag auch nötig ist. Eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung wäre natürlich hilfreich, aber in einem solchen Staat will keiner leben. Die Eingriffstiefe ist bei der IP-Adresse allerdings sehr gering (nahezu keine Eingriffstiefe), und der Nutzen vorhanden, also überwiegt er deutlich.

Bei Handy-Standortdaten sieht das wiederum ganz anders aus. Brauchen wir nicht zu diskutieren.

von: mars

Internetbetrug, Omatrug, Stalking, Contentnutzung… Nette Ideen aber das BVerfG sagt: VDS Daten nur bei schweren Straftaten. Punkt.

von: fasel (@fasel)

mars: das stimmt nicht. Erstens ist die IP-Zuordnung nicht “die VDS”, zweitens hat sich das BVerfG ausdrücklich zur diesem Aspekt geäußert. Bevor man ein “Punkt.” macht, schlaumachen

von: Alvar

Richtig, das BVerfG hat gesagt, dass die Zugriffshürden für “die VDS” hoch sein müssen. Bei den IP-Adressen haben sie aber andere (geringere) Anforderungen, weil auch die Eingriffstiefe viel geringer ist. Steht auch im Urteil, ganz klar und deutlich. Da steht sogar, das Internet würde ein “rechtsfreier Raum” werden, wenn man diese Zuordnung nicht hätte.

von: V.

@Alvar: Selbstmord ist keine Straftat, also auch nicht der Aufruf dazu! Diese finale Art der Sabotage des kapitalistischen Normalzustandes kann uns eigentlich auch niemensch nehmen.

BTW: Warum erwähnst du eigentlich nicht virtuellen Landfriedensbruch?

von: 9er0

Ich hab das “Mailaccount hacken” als digitalen Landfriedensbruch verstanden. Wobei ich da offline natürlich auch das Problem habe, dass wenn jemand meinen Garten Betritt und wieder verlässt (und ich ihn nicht sofort dabei erwische), kaum eine Chance habe, ihn/sie zu verfolgen.

Der Aufruf zum Selbstmord ist keine Straftat? Das würde mich aber arg wundern. Die Ankündigung zum Selbstmord ist keine Straftat, allerdings gehe ich fest davon aus, dass merkwürdige Vereine der absurdisten Art/Sekten sehr wohl dafür zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie zum massiven Suizid aufrufen.

von: 9er0

Was mir noch unklar ist: wie genau wird eine DDoS-Attacke juristisch bewertet? Eigentlich ist es ja eher eine Misschung zwischen digitaler Sitzblockade und Flashmob. Nach meinem Rechtsverständnis wäre auch hier allenfalls die Nutzung des Botnetzes strafbar, nutzen von Ressourcen, die auf Grund von Viren/Würmen/Trojanern ohne Einwilligung des Besitzers hinzukommen. Oder mache ich es mir jetzt zu leicht? Die restlichen Punkte update ich im Artikel …

von: V.

@9er0: juristische Bewertung zum Suizid siehe z.B. http://www.geistigenahrung.org/ftopic21185.html

zum “Mailaccount hacken”) Das trifft eher andere Straftatbestände. Ich meinte damit eher “Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern,” (§ 125 StGB) in die digitale Welt (Rants, Flamewars u.s.w.) übertragen. Und natürlich auch Alvars persönliche Erfahrungen (ODEM, S21).